Einschätzung, ob es strategisch und rechtlich sinnvoll ist, eine Software auf Basis eines Open-Source-Produkts unter der GNU Affero General Public License (AGPL) anzubieten.
Lizenzkernpunkte der AGPL
Punkt
Beschreibung
Netzwerkpflicht
AGPL verlangt, dass der vollständige Sourcecode auch bereitgestellt wird, wenn Nutzer über ein Netzwerk auf die Software zugreifen (SaaS, Webservice, API).
Weitergabe / Installation
Jede Weitergabe an Dritte – z. B. Installation beim Kunden – aktiviert die Offenlegungspflicht für alle abgeleiteten Werke.
Abgeleitete Werke
Jede Modifikation oder Erweiterung, die auf der AGPL-Software basiert und funktional eng gekoppelt ist, gilt als abgeleitet und muss offen gelegt werden.
Open Source bleibt
Kunden oder Nutzer dürfen die Software intern oder extern weitergeben, verändern oder selbst kommerziell nutzen, solange die AGPL eingehalten wird.
Pflichten bei Kundenbetrieb (On-Prem)
Sourcecode muss bereitgestellt werden, sobald der Kunde die Software installiert.
Vollständiger abgeleiteter Code, inklusive Build-Skripte, muss offenliegen.
Geheimhaltung des eigenen Codes ist nicht möglich, wenn er als abgeleitet gilt.
Nur interne Nutzung beim Kunden: Sourcecode muss dem Kunden zugänglich gemacht werden, nicht automatisch der ganzen Welt.
Kunden dürfen den Code selbst weitergeben oder verändern.
Pflichten bei SaaS / Netzwerkbetrieb
Jede Person, die über ein Netzwerk auf die Software zugreift, hat das Recht auf den vollständigen Sourcecode.
Typische SaaS-Anwendungen unter AGPL müssen den Sourcecode aktiv zur Verfügung stellen.
Alle Änderungen am Originalcode müssen ebenfalls offenliegen.
Risiken für das Unternehmen
Risiko
Beschreibung
Verlust von Proprietärem Code
Wenn eigene Erweiterungen als abgeleitet gelten, müssen sie offengelegt werden.
Rechtliche Grauzonen
Plugins, Bibliotheken oder Microservices, die eng gekoppelt sind, könnten als abgeleitet gelten → Offenlegungspflicht.
Vertriebseinschränkung
Kunden, die Exklusivität oder Geheimhaltung erwarten, könnten nicht bedient werden.